Beatmungspflege

Dieses Angebot richtet sich an Wachkoma-Stationen und ambulante Intensiv-Pflegedienste für Erwachsene und Kinder (1zu1) in der Beatmungspflege, die einen Personalengpass in der Heimbeatmung oder Langzeitbeatmung haben und diesen Personalengpass schnell und unkompliziert beseitigen möchten.

 

Welche Dienstleistung bieten wir Ihnen an?

Wir vermitteln nach Ihren individuellen Wünschen und Vorgaben bundesweit berufserfahrene und leistungsorientierte Pflegekräfte und projektbezogene Pflegeteams. Wir unterscheiden nach den beruflichen Qualifikationen

  • Examinierte Fachkräfte
    mit Qualifikation außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege und oder langjähriger Erfahrung in der Beatmungspflege
  • Pflegehelfer
    mit Qualifikation außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege und oder langjähriger Erfahrung in der Beatmungspflege

 

Welchen Nutzen erhalten Sie durch unsere Dienstleistung?

Eine Zusammenarbeit mit uns sichert Ihnen ein stressfreieres Arbeiten und Sie gewinnen zusätzlich wertvolle Arbeitszeit.

Durch unsere Spezialisierung auf den Sektor der Beatmungspflege und unseren langjährigen Erfahrungen in der Vermittlungstätigkeit profitieren Sie als Kunde von unseren guten Kontakten zu mehreren hundert professionellen Pflegekräften.

Unser 4-köpfiges Team-KOMPASS übernimmt für Sie schnell, zuverlässig und kompetent das Suchen und Finden der gewünschten Pflegekraft. Unsere durchschnittliche Vermittlungsdauer beträgt ca. 1-2 Arbeitstage und unsere Vermittlungsquote liegt bei ca. 92% der angefragten Suchaufträge.

 

Wie läuft unsere Dienstleistung für Sie als Kunden ab?
Schritt 1 - Kontaktaufnahme und Angebot

Sie beauftragen uns mit der Suche nach einer Pflegekraft. Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen zu der von Ihnen gesuchten Pflegekraft werden in einem Anforderungsprofil erfasst. Sie erhalten von uns innerhalb eines Arbeitstages ein entsprechendes Vermittlungsangebot und den dazugehörigen Vermittlungsauftrag.

Optional können Sie mit uns auch einen Rahmen-Vermittlungsauftrag (RVA) abschließen. Der RVA bietet sich insbesondere für Träger und für Einrichtungen mit einem regelmäßigen Bedarf an Pflegefachkräften an.

Schritt 2 - Abschluss Vermittlungsauftrag und Beginn der Suche

Mit Annahme unseres Angebotes schicken Sie uns den unterzeichneten Vermittlungsauftrag per Fax zu. Unsere Faxnummer lautet 04102-22 92 634.

Unsere Disponentin nimmt sofort nach Erhalt Ihres Vermittlungsauftrages Kontakt zu den in Frage kommenden Pflegekräften auf und stellt Ihren Suchauftrag vor. Erste Fragen von den Pflegekräften werden durch uns beantwortet. Interessierte Pflegekräfte stellen wir Ihnen sofort vor.

Schritt 3 - Erfolgreiche Vermittlung

Sie wählen aus, welche interessierte Pflegekraft den Kontakt zu Ihnen aufnehmen darf, um alle auftragsbezogenen Fragen zu besprechen und untereinander zu verhandeln.

Eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit ist zustande gekommen, wenn Sie als Auftraggeber und die interessierte Pflegekraft sich einig geworden sind und einen Vertrag unterzeichnet haben. Das kann insbesondere eine Dienstleistungsvereinbarung (DLV) oder ein eigener Vertragsentwurf sein.

Schritt 4 - Vermittlungsprovision und Rechnungserstellung

Für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit steht uns eine Vermittlungsprovision zu, die vom Auftraggeber zu tragen ist. Die Rechnungserstellung unserer Vermittlungsprovision kann insbesondere über eine von uns beauftragte Abrechnungsstelle oder einem Factoring-Unternehmen erfolgen.

 

Welche Fragen werden von Kunden am Häufigsten gestellt?
Wann entsteht der Anspruch auf unsere Vermittlungsprovision?
Unser Anspruch auf die Zahlung unserer Vermittlungsprovision entsteht erst bei einer erfolgreichen Vermittlung einer Pflegekraft. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn der Auftraggeber und die Pflegekraft eine Dienstleistungsvereinbarung (DLV) untereinander abgeschlossen haben.
Wir können als Auftraggeber keine Übernachtung stellen, was nun?
Kein Problem, für die Dauer des Auftrages hat die Pflegekraft die Möglichkeit eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Auftraggebers zu buchen. Wenn diese Möglichkeit angewendet wird, berechnet die Pflegekraft eine Tagespauschale an den Auftraggeber. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten.
Ist der Auftraggeber verpflichtet, der Pflegekraft Verpflegung zu stellen?
Nein, die Pflegekraft muss sich selbst versorgen.